Präzision in Vermessung – Ihr Partner in Biberach
Nahaufnahme eines Schildes mit dem Landeswappen von Baden-Württemberg (drei schwarze Löwen und eine Krone), montiert auf einer verwitterten Holzfassade. Darunter steht der Text: „Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“
Historisches Fachwerkhaus mit Holzfassade, schrägem Dach und mehreren Fenstern, gelegen an einer gepflasterten Straße in einer ruhigen Ortschaft. Das Gebäude von Vermessungsbüro Paulus.
Nahaufnahme eines Schildes mit dem Landeswappen von Baden-Württemberg (drei schwarze Löwen und eine Krone), montiert auf einer verwitterten Holzfassade. Darunter steht der Text: „Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“
Historisches Fachwerkhaus mit Holzfassade, schrägem Dach und mehreren Fenstern, gelegen an einer gepflasterten Straße in einer ruhigen Ortschaft. Das Gebäude von Vermessungsbüro Paulus.
Über mich
Wer bin ich
Mein Name ist Moritz Paulus, und ich bin als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) tätig. Nach meinem Studium an der Hochschule für Technik habe ich mich auf die Katastervermessung spezialisiert und konnte in den letzten 7 Jahren umfassende Erfahrungen sammeln. Zwischen 2019 und 2025 war ich im Vermessungsamt Biberach tätig, bevor ich 2025 den Schritt in die Selbstständigkeit als ÖbVI wagte.
Meine Motivation
Was meinen Beruf für mich besonders macht, sind die abwechslungsreichen Aufgaben, die sowohl den Außendienst als auch den Innendienst umfassen. Bei meiner Arbeit schätze ich den direkten Kundenkontakt und die Möglichkeit, individuelle Lösungen für jedes Projekt zu finden. Die Beratung meiner Kunden gehört für mich zu den wichtigsten Aspekten meiner Tätigkeit. Es ist mir ein großes Anliegen, meinen Kunden klare, verständliche und professionelle Unterstützung zu bieten.
Meine Werte
Präzision, Zuverlässigkeit und Engagement stehen bei meiner Arbeit stets im Vordergrund. Ich lege großen Wert auf eine präzise Vermessung, damit meine Kunden stets auf exakte und vertrauenswürdige Ergebnisse bauen können.
Ich freue mich darauf, auch Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite zu stehen sei es bei einer Vermessung, einer Beratung oder bei der Lösung von spezifischen Vermessungsfragen. Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung!
Leistungen
Flurstückszerlegung
Möchten Sie Teile eines Flurstücks verkaufen oder das Flurstück aus anderen Gründen aufteilen, ist eine Flurstückszerlegung notwendig. Dabei handelt es sich um die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere eigenständige Flurstücke. Die Zerlegung ist eine Voraussetzung für die grundbuchrechtliche Teilung des Grundstücks.
Ausschnitt eines Lageplans mit Grundstücksgrenzen, markierter Linie in Rot mit der Aufschrift „740/13“, sowie umliegenden Gebäuden und Grundstücksbezeichnungen.
Katasterplan eines Wohngebiets mit Grundstücksgrenzen. Einzelne Parzellen sind nummeriert (z. B. 249/7, 256/2), darauf verzeichnet sind Wohnhäuser (Whs), Garagen (Gar) und Schuppen (Schu). Die Flächen sind rosa hinterlegt, Gebäude grau hervorgehoben.
Grenzfeststellung
Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Übertragung der Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit. Grundlage für die Bestimmung der Grundstücksgrenzen sind die Daten des Liegenschaftskatasters. Auf dieser Basis werden bei einer Grenzfeststellung auf Antrag des Grundstückseigentümers fehlende Grenzpunkte vor Ort abgemarkt. Sind Grenzpunkte bereits vorhanden, deren Lage jedoch unsicher oder strittig ist, erfolgt eine Überprüfung ihrer Übereinstimmung mit den Angaben im Liegenschaftskataster, und gegebenenfalls werden Korrekturen vorgenommen. Die Maßnahmen dienen der Schaffung von Klarheit über den tatsächlichen Grenzverlauf.
Amtliche Gebäudeaufnahme
Neu errichtete oder veränderte Gebäude (z. B. Anbauten oder Teilabrisse) müssen gemäß dem Vermessungsgesetz eingemessen und im Liegenschaftskataster erfasst werden. Das Liegenschaftskataster bietet nicht nur eine rechtliche Absicherung von Eigentum, sondern stellt mit seiner präzisen Darstellung von Grundstücken und Gebäuden auch eine wertvolle Informationsquelle für zahlreiche Branchen dar, darunter:
Angesichts der hohen Nachfrage nach aktuellen Geobasisdaten in Baden‒Württemberg, sollte die Aufnahme der Veränderungen zeitnah nach der Errichtung oder Änderung eines Gebäudes erfolgen. Normalerweise wird dies auf Antrag des Grundstückseigentümers durchgeführt. Wenn kein Antrag gestellt wird, erfolgt die Einmessung durch die zuständige untere Vermessungsbehörde oder durch ein ÖbVI‒Büro.
Zwei Einfamilienhäuser im Bau mit roten Ziegeldächern. Am vorderen Haus sind Gerüste angebracht, während das hintere Gebäude teilweise verputzt ist. Der Boden ist unbefestigt, und Baumaterialien liegen verstreut. Ein klarer blauer Himmel im Hintergrund.
Luftaufnahme einer Wohnsiedlung mit mehreren Einfamilienhäusern, Gärten und Bäumen. Eine Kreuzung mit markierten Radwegen und parkenden Autos ist sichtbar. Die Dächer der Häuser sind teils mit Solarpanels ausgestattet.
Vermessung langestreckter Anlagen
Flurstückszerlegungen aus Anlass des erfolgten Neu‒ oder Ausbaus, der erfolgten Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern oder Dämmen (langgestreckte Anlagen mit einer neuen Achslänge von mehr als 100 m).
Hinweis auf Gebührenverordnung
Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen richten sich nach der Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festlegung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ( Gebührenverordnung MLW GebVO‒MLW Baden‒Württemberg) vom 01. März 2024. Anlage Gebührenverzeichnis Nr. 19 (Gesetzblatt für Baden‒Württemberg, Jahrgang 2024, Nr. 18 vom 12. März 2024).
Jetzt Kontakt aufnehmen!
B. Eng. Moritz Paulus
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
ÖbVI Amtssitz
Zeughausgasse 2/1 88400 Biberach an der Riß
Telefon
07351 9099930
E-Mail
info@vb-paulus.de
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B. Eng. Moritz Paulus
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
ÖbVI Amtssitz: Zeughausgasse 2/1 88400 Biberach an der Riß
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr Samstag & Sonntag: geschlossen

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